Import von Lebendsteinen und Korallen.

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    • Du breichst eigentlich für alles (ausser Fische Garnelen etc) eine Cites!
      Dies reicht allerdings nicht aus! Das Schweizer Vet. Amt will die Einfuhr auch noch besichtigen! Kurz um, es lohnt sich absolut nicht! Falls du die Korallen oder LS einfach so einführst, und Du wirst erwischt, ( übrigends kann der Zoll Dich auch noch kurz vor deiner Wohnungstür erwischen), dann wirds richtig richtig teuer! Bussen im mehrstelligen Bereich sind nicht abwägig! Ein Eintrag gibts zudem auch noch!
      Wie schon gesagt wurde, es lohnt sich nicht
      Gruss
      Steff

      Wer Weiss dass er nichts Weiss Weiss doch etwas :D
    • Guten Morgen zusammen

      DIeses Thema ist zwar schon ein paar Monate alt, aber da ich in letzter Zeit immer öfters an die Frage "gelaufen" bin, ob man Lebendgestein in Deutschland nicht günstiger bekommen könnte usw. denke ich, dass mir (hoffentlich) niemand böse sein wird, wenn ichs wieder "ausgrabe"..

      Aufgrund meines anderen Hobbys, der Terraristik, und meiner Mitgliedschaft in einem angesehenen Terraristikverein, habe ich regelmässig mit CITES-Fragen zu tun gehabt. Ausserdem habe ich selbst Krustenechsen (für die Neugierigen: Heloderma horridum exasperatum und Heloderma suspectum suspectum) gehalten, welche ebenfalls CITES pflichtige Tiere sind.

      Wenn jemand nun CITES pflichtige Tiere (oder auch Pflanzen) in die Schweiz bringen möchte, so wird folgendes benötigt:

      - CITES-Papiere des Händlers / Züchters

      - Ausfuhrpapiere des Händlers / Züchters

      - Einfuhrpapiere des Käufers / Importeur

      Dann geht man die Tiere / Steine / wasauchimmer beim Züchter abholen und fährt mit allen Papieren und der einzuführenden Ware an den Zoll. Dann geht man zuerst an den deutschen Zoll (Wenn man die Ware aus D holt), lässt sich die Papiere abstempeln, dann geht man zum CH Zoll, lässt sich dort ebenfalls die Papiere abstempeln und bezahlt die 8% MwSt. und die 88.- für den Grenztierarzt.

      Danach hat man die Tiere legal in die Schweiz gebracht, muss dann aber innerhalb von 48 Stunden, bzw. innerhalb von zwei Werktagen, die eingeführte Ware beim Grenztierarzt zeigen, wo man dann noch den letzten Stempel bekommt.

      Sollte irgendwer auf die Idee kommen, Ware in D oder einem sonstigen Land in die Schweiz einzuführen, so sollte er/sie folgendes wissen:

      Wie Steff erwähnt hat, kann einem derZoll / die Grenzwacht nachfahren und auch vor der Haustüre noch kontrollieren. Allerdings ist das noch nicht alles. Selbst Jahre danach können noch Kontrollen vorgenommen werden. Und hier ist es dann nicht, wie wenn man einen Kaugummi geklaut hat, "im Zweifel für den Angeklagten"... IHR seid dann in der Pflicht, zu beweisen, dass ihr diese Ware nicht geschmuggelt habt!
      Wenn ihr CITES pflichtige Tiere, Pflanzen oder Steine in der Schweiz einkauft, so müsst ihr natürlich nicht sämtlichen Papieren nachrennen. Allerdings verfällt auch hier die Nachweispflicht nicht. Selbst wenn ihr in einem Zoofachgeschäft oder Privat etwas CITES pflichtiges kauft, verlangt eine Quittung mit Datum, genauen Gattungs- und Artnamen sowie den Angaben des Verkäufers oder Geschäft.

      So seid ihr auf der sicheren Seite, habt in jedem Fall einen Herkunftsnachweis und seid "fein raus", selbst wenn die ursprüngliche Herkunftsware (Muttertier, Koralle bei Ablegern usw) geschmuggelt sein sollte.

      Sollte sich jemand für die genauen CITES Bestimmungen oder die Listen interessieren, kann ich die gerne durchgeben.

      Liebe Grüsse

      Peter

      PS: Die oben geschriebene "Anleitung" gilt natürlich nur für CITES pflichtige Ware, über welche KEIN Einfuhrverbot verhängt ist. Da kommt es auch wieder auf die Anhänge WA I, WA II, WA III an.
    • Hallo Peter

      Vielen Dank für die interessante Zusammenfassung.
      Ich nehme an, für die 3 benötigten Papiere in deinen Ausführungen oben gibt es offizielle Formulare.
      Kann man die irgendwo online abrufen/beantragen oder so?
      Und die Vorführung beim Grenztierarzt innert 48 Stunden geht glaub nur bei 4-5 offiziellen Stellen (bsp. Flughafen Zürich) oder?

      Grüsse
      Ric
    • Hallo zusammen

      @Ric

      Diese Formulare bekommt man alle beim BLV, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Vererinärwesen (ehemals BVET). Bist du der Importeur, musst du nur die Einfuhrpapiere in Bern beantragen. Ausfuhr- und CITES-Papiere muss der jeweilige Händler/Züchter beantragen. Ist zusätzlich noch eine Haltebewilligung notwendig, muss diese von dir beim kantonalen Vet-Amt beantragt werden. In diesem Fall wartet das BLV den Entscheid des kantonalen Vet-Amtes ab. Keine Haltebewilligung, keine Einfuhrbewilligung.

      Es waren mal 4-5 Kontrollstellen des GTD. Wenn mich nicht alles täuscht, sind diese jedoch auf zwei (Flughäfen Zürich und Genf) reduziert worden. Gab einige Neuerungen in der TschV ..

      @ Marco

      Da gebe ich dir absolut recht. Wenn man sich den Aufwand anschaut, welchen man deswegen betreibt, und auch mal richtig rechnet, so lohnt sich der Aufwand absolut nicht für Lebendgestein. Die meisten Händler verlangen eine Aufwandpauschale von 100.- bis 200.- euro für die Beschaffung der Papiere. Dann musst du nach D fahren, um dir die Ware zu holen, dann an den Zoll (Voranmeldung nicht vergessen sonst lassen die dich 24 Stunden auf dem Parkplatz stehen), Stempel einholen, versteuern, Fr. 88.- für den GTD, wenn es Sonntag ist kannst du schauen dass du deine 100 kg Lebendgestein, oder wie viel auch immer, irgendwo zwischenlagern kannst, weil die Sonntage einzig für den Flugverkehr reserviert ist, dann alles zeigen (in der Regel wird das ganze nicht mal richtig angeschaut), und DANN, ja dann hast dus geschafft.

      Rechnet man alles durch, hat man im besten Fall vielleicht 3.- pro kg gespart. Wenn überhaupt.

      Da würd ich persönlich das Lebendgestein auch in der Schweiz kaufen. Denn der Händler hat den ganzen Aufwand ebenso, muss mehr verzollen, da Handelsware, und zudem noch ein Ladenlokal, welches ebenfalls kostet. Da ist in meinen Augen ein Preis zwischen 22.- und 25.- das kg absolut gerechtfertigt. Einfach die Quittung ja nicht wegschmeissen ;)

      Beste Grüsse

      Peter
    • Das ist aber bei einigen (seltenen) Korallen auch so, die werden in der Schweiz höchst selten angeboten(bis gar nicht) und die meisten Händler machen sich für einen einzelnen Kunden nicht die mühe..... Zumindest sind so meine eigenen Erfahrungen. Weshalb ich auch immer mal wieder mit dem Gedanken spiele.
      Für die normalen Korallen und LS würde ich mir auch nicht die mühe machen...
      Lg Christian Volkart
    • Hoi zäme

      Wäre ich Händler, würde ich mir dieses ganze Prozedere auch nicht aufhalsen für nur einen Kunden. Zumal die meisten dann auch nicht wirklich bereit sind, diese "Dienstleistung" auch angemessen zu bezahlen. Wenn ein Kunde mit einem Wunsch kommt, und der Händler dieses Produkt oder Tier dann auch ins Sortiment aufnimmt, dann siehts wieder anders aus. Aber als Händler hast du dann in der Regel noch ein paar Auflagen mehr zu erfüllen.

      Ich habe mir damals diese Mühe mit den Krustenechsen auch nur gemacht, weil es in der Schweiz keine Nachzuchten gab. Ausser von den Heloderma suspectum cinctum, aber da spielte das Budget nicht mit (knapp 1'000.- für ein frisch geschlüpftes, unbestimmtes Jungtier) :)

      Wenn du dir selbst Korallen holen willst, würde ich als erstes mal schauen ob die geschützt sind, bzw ob ein generelles Einfuhrverbot besteht. Besteht kein generelles Einfuhrverbot, fragst du beim Händler an, ob er dir Ausfuhr- und CITES-Papiere für diese Tiere besorgen kann. Wenn nicht, ist entweder der Händler oder sonst was an der Sache faul ;)
      Rechne aber gut. Die meisten Händler verrechnen dir eine Aufwandsentschädigung. Die liegt in der Regel zwischen 100 und 200.- euro, plus der Preis des Tieres, plus 8% MwSt., plus Fr. 88.- GTD, plus Fahrt, Benzin und dein persönlicher Aufwand. Ahja, Nerven nicht vergessen. Und davon brauchst du einige :D

      Unter dem Strich holst du dir dann ein Tier oder sonst was, das du zu einem total überteuerten Preis gekauft hast (wenn du alles zusammenrechnest) und vermutlich nie wieder zu diesem Preis wegbringen wirst.

      Kurzes Rechenbeispiel mit Lebendgestein (ich hab mir das mal ausgerechnet): Wenn du bei einem Händler in der Schweiz Lebendgestein für 20.- / kg kaufst, kommst du auf ziemlich genau den gleichen Betrag, wie wenn du in Deutschland Lebendgestein kaufst, welches 13.- euro / kg kostet. Die versteckten Kosten wie Benzin, Aufwand, Zeit etc. NICHT mitgerechnet.
      Da können die Deutschen noch so oft sagen, hier sei alles teurer. Aber ohne Grund ist das nicht so.
    • Importiert denn kein Händler direkt "aus dem Meer"??
      Denn...

      Giftstachel schrieb:

      Denn der Händler hat den ganzen Aufwand ebenso, muss mehr verzollen, da Handelsware, und zudem noch ein Ladenlokal, welches ebenfalls kostet.
      ...diese Kosten/Aufwand hat ein Händler in DE oder CH.
      Klar kostet die Mannstunde sowie die Miete in der Schweiz mehr. Strom ist jedoch zum Beispiel 3 mal billiger. Währe interessant wie der Preis in der Schweiz prozentual zustande kommt :whistling:
      Importiert der Händler jedoch aus DE ist der Mehrpreis nur logisch. Da der Kunde dann die doppelten Citesgebühren bezahlen muss und der Preis mit jeder Hand, durch welche die Tiere gehen, nochmals steigt.
      Liebe Grüsse aus Winti
      Samuel
    • Hallo Dejan

      Dann hast du zumindest bei den Korallen Glück gehabt. Falls bei den Fischen Cites geschützte Arten dabei waren, dann auch dort.
      Fazit: So wie du es beschreibst ist es vermutlich nicht Rechtskonform abgelaufen und falls du nun Steinkorallen oder andere Cites geschützte Tiere hast, dann wirst du im Falle einer Kontrolle den Herkunftsbeweis nicht erbringen können und Probleme bekommen.
      Gruss Ben
      Mitglied im VMN

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    • Hallo Ben
      Ich habe einige Korallen bei verschiedenen Läden in der Schweiz gekauft. Dort steht nichts drauf, was ich genau gekauft habe. Müssten die das machen, oder kann ich diese einfach angeben. Ich weiss, dass zumindest in einem Shop alles legal zu und her geht (durfte den Ordner sehen mit all den Cites-nummern, Fotos,...). War kurz dort, nachdem das Veterinäramt vorbeigegangen ist. Es war eine Neueröffnung. Aber der Aufwand ist ja enorm für die Verkäufer. Oder können sie auf diesen zurückgehen und nachfragen, ob er auch solche Korallen hatte? Dann wäre mein Problem gelöst.
      Und wenn man sie privat gekauft hat, z.B. bei dir. Dann müssten sie auf dich zurückgehen und du wiederum müsstest dann wieder beweisen, dass es legale Tiere sind. Bin ich da richtig informiert?
      Aber wenn ich so eine Montipora, Seriatopora die wachsen ja wie verrückt und man könnte da alle paar Monate Ableger machen. Und der andere macht wieder Ableger. Nach 10 Jahren ist es doch unmöglich noch nachzuvollziehen, woher die Steinkorallen kamen (ich meine wer sie in die CH importiert hat). Sicher kein langweiliger Beruf, das alles zu kontrollieren:)
      Die Strafen können ja sehr hoch sein, falls man erwischt wird (und ich würde auch dort ansetzen als bei Privaten zuhause zu suchen).
      Wer genau schmuggelt bei Postversand? Eigentlich müssten beide bestraft werden oder??
      Gruss Patrick
    • Hallo zusammen

      Man kann auch Jahre nach dem Kauf noch kontrolliert werden.
      Deshalb Quittung/Kassenzettel eines Geschäftes immer aufbewahren. Solltet ihr einen Kassenzettel bekommen, auf welchem keine Gattungs- und Artnamen stehen, lasst euch noch eine zusätzliche Kaufbestätigung geben.
      Auch wenn ihr von Privaten etwas abkauft, lasst euch eine Quittung mit Gattungs- und Artnamen und den Daten des Verkäufers geben.

      Wenn jemand kontrolliert wird, und er den Kauf nicht nachweisen kann, hat er/sie ein Problem. Denn hier gilt nicht "im Zweifel für den Angeklagten". Wer keinen Herkunftsnachweis vorweisen kann, gilt als Schmuggler.

      Gruss Peter
    • Hallo

      Die Beweislast trägt der Halter. Der Staat macht es sich da gar leicht.
      Bei Nachzuchten muss die ganze Kette bis zum legalen Import reichen, sonst haben alle ein Problem.
      Mein Tipp: Sammelt jeden Kaufbeleg und führt eine Liste über die Ein- und Ausgänge.
      Knackpunkt ist die genaue Bestimmung bei den Steinkorallen. Aus meiner Sicht ist es praktisch unmöglich 100% genau zu bestimmen beim lebenden Tier!
      Gruss Ben
      Mitglied im VMN

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    • Hi

      Ich habe von keinem meiner Tiere eine Quittung behalten. Die meisten Tiere stammen von privaten Züchtern, da gibts normalerweise keine Quittungen. ich wüsste mittlerweile längst nicht mehr was ich von wem erhalten habe. Vermutlich geht das ja noch vielen so.

      Auch wenn ich selber Korallen verkaufe stelle ich keine Quittungen aus. Die Umtriebe bis nur schon mal ein Abholtermin steht, gepaart mit der durchschnittlichen Verlässlichkeit der Korallenkäufer und dann noch in Anbetracht der Knausrigkeit der Meisten Interessenten lässt mich keine Minute unnötigen Aufwand betreiben. :D

      Ich glaube eher würde ich mein Ablegerbecken abräumen und künftig den Korallenrückschnitt beim Veterinäramt angefault abgeben. Der Erlös deckt die Kosten für den Betrieb des zusätzlichen Beckens und des Materials ja schon mal bei Weitem nicht.

      Gibts denn irgendeine Möglichkeit für eine nachträgliche "Legalisierung" oder werde ich jetzt erschossen weil ich die Kaufquittungen weggeschmissen habe? ?(

      Gruss
      Andi
    • Hallo

      Die Vogelstrauss-Taktik bringt einen nicht weiter!

      Der eine oder andere führt ja eine Exceltabelle wegen der Kosten.
      Macht das selbe für eure Korallen-Ein- und Ausgängen. Und bewahrt bitte die Quittungen ab sofort auf.

      Wer z.B. bei mir etwas Citespflichtiges bezogen hat, dem kann ich jederzeit sagen, was es war (nach bestem Wissen und Gewissen) und wann.
      Natürlich weiss ich auch, was ich wann von wem bezogen habe. ;)

      Leider reicht das noch nicht aus, da die Nachweiskette erst dann etwas bringt, wenn sie bis zum legalen Import in die Schweiz reicht oder bis zur Einführung der Citespflicht... also in den meisten Fällen bis zur Händlerquittung!
      Gruss Ben
      Mitglied im VMN

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