Import von Lebendsteinen und Korallen.

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    • Hi Ben

      Schon klar, nur was macht man mit Korallen, die seit Jahren in AQ's wachsen und deren Herkunft längst vergessen ist. Das hat nichts mit Strogelvauss zu tun, sondern spiegelt leider die Realität.

      Wenn das ein unlösbares Problem ist, muss ich wohl inskünftig darauf verzichten, Korallen weiterzugeben und werde diese inskünftig nach dem Rückschnitt fachgerecht im Bauschutt entsorgen. Denn ich kriege nachträglich sicher keine Herkunftsnachweise mehr gebacken.

      Entsprechend werde ich mich beim Abgeben von Ablegern auch weigern, Quittungen auszustellen. Sollte Käufer X zu einem anderen Zeitpunkt beim Zoll geschnappt werden, wenn er mal wieder illegal in D geshoppt hat, und sein AQ daraufhin komplett untersucht wird, dann kramt er vielleicht eine alte Quittung von mir hervor. Die Spur endet dann beim mir und ich bin der Gearschte, denn ich kann die Herkunft meiner Korallen nicht belegen. Ich kann nicht einmal mit gutem Gewissen bestätigen, dass alles legale Tiere sind, denn woher die privaten Züchter, von denen ich die meisten Korallen herhabe, ihre Tiere wiederum selber bezogen habe, entzieht sich meiner Kenntnis.

      Wäre möglicherweise ein forumsinterener Citespool eine Lösung. Jeder der ein Citesdok hat, lädt es im Forum hoch, damit es vielleicht irgendwem helfen kann seine Korallen zu legalisieren? Vermutlich ist das zwar auch nicht legal, aber möglicherweise ein inoffizieller Lösungsweg. Denn Schlussendlich haben ja eigentlich alle - Aquarianer und Veterinäramt - das gleiche Ziel, wenn auch mit unterschiedlichen Blickwinkeln.

      Gruess
      Andi
    • @sagus

      Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, sind sie schneller bei Dir zuhause als Du denkst.

      Ich denke aber, dass die auch nicht einfach so, aus heiterem Himmel kommen.
      Da braucht es schon mehr dazu.
      Es kann aber durchaus sein, dass sie einem Nachweis nachgehen ( Nachbar etc.)
      Bis jetzt ist mir aber nichts bekannt, ausser natürlich man kauft in Deutschland Korallen, und führt sie nicht Sachgemäss ein.
      Dann ist man aber auch schlichtwegs selber schuld sorry.
      Gruss
      Steff

      Wer Weiss dass er nichts Weiss Weiss doch etwas :D
    • Hallo zusammen

      Grundsätzlich ist es in der Schweiz so, dass es keine unangemeldeten Besuche seitens Vet-Amt gibt.
      Probleme gibt es, wenn, wie schon erwähnt, eine Anzeige vorliegt, oder wenn jemand Tiere hält, welche eine Haltebewilligung brauchen.
      Die Vet-Ämter haben gar nicht die Zeit, bei jedem einfach so mal eine Stipvisite zu machen.

      @ Ben: Deine Aussage stimmt nicht ganz (oder ich interpretiere sie falsch). Für dich als Halter reicht im Prinzip ein handgeschriebener Zettel, auf welchem Gattungs- und Artname, Kaufdatum, Preis und die Daten des Verkäufers stehen. Hast du sowas, bist du aus dem Schneider, selbst wenn der Verkäufer das Tier/Koralle/Steine geschmuggelt haben sollte.
      Wenn in der Schweiz CITES-Pflichtige Tiere (oder Anderes) verkauft werden, reicht als Herkunftsnachweis eine Quittung oder eine Kaufbestätigung. Es werden für den neuen Halter (Käufer) KEINE CITES-Papiere benötigt. Ich habe, als ich meine Krustenechsen verkauft habe, dem neuen Halter eine Kopie meiner CITES-Papiere mitgegeben. Pflicht wäre dies nicht.

      @ Andi: Ja, es besteht die Möglichkeit, CITES-Pflichtige Tiere nachträglich zu legalisieren. Es kommt dabei aber immer auf die Umstände an.
      Was jedoch nicht geht ist, dass man hier CITES-Papiere hochlädt und diese Papiere jeder x-Beliebige runterladen und für sich beanspruchen kann.
      Diese Papiere sind offizielle, amtliche Dokumente, auf welchen sämtliche Daten des Verkäufers, des Käufers, des Herkunfts- sowie des Einfuhrlandes, zu den verkauften Tieren usw stehen. Sogar die Anzahl, Geschlecht sowie die Herkunft der Elterntiere sind dort beschrieben.
      Bastelt sich jemand selber so ein CITES-Papier, ist er demnach auch noch wegen Urkundenfälschung dran ;)

      Gruss Peter
    • Adi hat da aber noch einen interessanten Punkt angesprochen. Damit das Tieramt in die Wohnung darf, muss ja ein Durchsuchungsbefehl vorliegen. Ein illegaler Import ist bestimmt Grund genug, dass dieser ausgestellt wird. Kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die Richter einen Durchsuchungsbefehl ausstellen, nur weil jemand sagt, dass er die Korallen von Herr/Frau X hat. Wir reden hier von einer Gesetzgebung, welches im Menschenrechtsabkommen beschlossen wurde.
      Zitat von humanrights.ch/de/internationa…ellen/recht-privatsphaere :
      "Art. 12: «Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Beruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.»"
      Ob eine Aussage reicht die Menschenrechte zu übergehen?! (I)

      @Peter: "Was jedoch nicht geht ist, dass man hier CITES-Papiere hochlädt und diese Papiere jeder x-Beliebige runterladen und für sich beanspruchen kann." Das wäre bestimmt illegal. Nur, wie kann die Herkunft rein von äusserlichen überprüft werden? Besonders bei gelben Korallen habe ich schon von vielen Personen gehört, dass diese sich oft grünlich verfärben. Die CITES-Papiere wurden jedoch auf eine Gelbe Koralle ausgestellt. Ist dieses Papier nun ungültig?

      Finde die ganze CITES-Geschichte wirklich wichtig. Jedoch weisst sie doch noch einige Schwachstellen auf. Es geht um den Artenschutz. Dieser ist dort besonders wichtig, wo sie entnommen werden. Was ich jedoch nicht verstehe, wieso muss ich die Papiere haben, wenn ich aus DE importiere? Ich schätze mal, die Nordsee ist wohl doch ein wenig zu kühl für Steinkorallen :rolleyes:
      Liebe Grüsse aus Winti
      Samuel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Samavesi ()

    • Sali Samuel

      Samavesi schrieb:

      @Peter: "Was jedoch nicht geht ist, dass man hier CITES-Papiere hochlädt und diese Papiere jeder x-Beliebige runterladen und für sich beanspruchen kann." Das wäre bestimmt illegal. Nur, wie kann die Herkunft rein von äusserlichen überprüft werden? Besonders bei gelben Korallen habe ich schon von vielen Personen gehört, dass diese sich oft grünlich verfärben. Die CITES-Papiere wurden jedoch auf eine Gelbe Koralle ausgestellt. Ist dieses Papier nun ungültig?
      Wie Ben schon schrieb, gibt es bei den CITES-Papieren keine äusserliche Beschreibung, sondern es gilt die Anzahl der auf den Papieren registrierten Tieren mit Gattungs- und Artnamen. Die Farbe hat hierbei keinerlei Einfluss.

      Samavesi schrieb:



      Finde die ganze CITES-Geschichte wirklich wichtig. Jedoch weisst sie doch noch einige Schwachstellen auf. Es geht um den Artenschutz. Dieser ist dort besonders wichtig, wo sie entnommen werden. Was ich jedoch nicht verstehe, wieso muss ich die Papiere haben, wenn ich aus DE importiere? Ich schätze mal, die Nordsee ist wohl doch ein wenig zu kühl für Steinkorallen :rolleyes:

      Bei den CITES-Papieren handelt es sich nur bedingt um den Artenschutz als solches. Das, was den Artenschutz direkt betrifft, sind die sogenannten WA-Anhänge. Die CITES ist eigentlich, genaugenommen, die Handelskontrolle.
      Weshalb du Papiere brauchst, wenn du nach Deutschland einkaufen gehst, ist auch relativ schnell und simpel erklärt:
      Die gehandelten Tiere in Deutschland könnten Schmuggelware sein. Damit du nun bei einer allfälligen Kontrolle nachweisen kannst, dass du "saubere" Tiere hast, und auch du selbst für dich weisst, dass es legale Importe oder eben Nachzuchten sind, werden diese CITES-Papiere ausgestellt.

      Klar, wenn du nun CITES-Papiere für 4 CITES-Pflichtige Korallen von der gleichen Gattung und Art hast, und es geht dir eine davon ein, könntest du theoretisch eine dieser Arten schmuggeln und es würde niemand merken. Aber es gibt letztendlich keine wirklich sichere Methode, um Schmugglern wirklich das Handwerk legen zu können. Sei dies nun bei Reptilien, Pflanzen oder hier in der Aquaristik. Aber, wie du bereits selbst sagtest, ist es eine wirklich gute Sache.

      Beste Grüsse

      Peter
    • Hallo zusammen

      Gemäss HP des BLV gibt es bei der Einfuhr aus der EU keine grenztierärztliche Kontrolle:

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      Koordination der Kontrollen mit der EU
      Seit 2009 ist die grenztierärztliche Kontrolle im Verkehr mit der EU abgeschafft. Die veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen an den EU-Aussengrenzen kontrollieren seither auch für die Schweiz bestimmte Sendungen aus Drittstaaten, die via EU eingeführt werden. Der grenztierärztliche Dienst der Schweiz kontrolliert seinerseits Sendungen aus Drittstaaten an den Flughäfen Zürich und Genf. Dies sind sowohl Sendungen, die für die Schweiz bestimmt sind, als auch solche, die in die EU weitergeleitet werden. Die beiden Flughäfen sind damit Teil der EU-Aussengrenze.


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      Aber das wäre ja seit "Ewigkeiten" so.....
      Das heisst doch, dass Einfuhren von Korallen etc. aus Deutschland nicht in Zürich oder Genf gezeigt werden müssen.
      Oder überseh ich was?

      Gruss
      Ric