Cites und Haltebewilligung aus schweizer Sicht

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    • Cites und Haltebewilligung aus schweizer Sicht

      Hallo

      Ich habe einmal ein paar Links und Texte zum Thema Cites und Haltebewilligung zusammengestellt:

      Haltebewilligung
      (Nur) Fische, die in Freiheit mehr als 1m lang werden (ausgenommen einheimische Arten nach der Fischereigesetzgebung), sowie Hochsee- und Riffhaie brauchen eine Haltebewilligung. Diese muss vom Halter beim kantonalen Veterinäramt beantragt werden.

      Erhebung von Gebühren beim Erlass von Verfügungen seit 1. Januar 2011
      Wir machen darauf aufmerksam, dass basierend auf Artikel 2 der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Veterinärwesen (GebV-BVET, SR 916.472) in Verbindung mit Artikel 2 der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV, SR 172.041.1) das BVET beim Erlass von Verfügungen aufgrund der Bestimmungen der Artenschutzverordnung (ASchV, SR 453) seit 1.1.2011 eine Gebühr von CHF 120.- erhebt.

      CITES (the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)
      Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (mit Anhängen I-IV)
      admin.ch/ch/d/sr/c0_453.html
      Die Anhänge auf Englisch doch dafür übersichtlicher: cites.org/eng/app/appendices.php

      Von den Syngnathidae (Seepferdchen, Seenadeln) sind alle Seepferdchen im Anhang II gelistet!
      Gruss Ben
      Mitglied im VMN

      Riffbecken und Artenbecken
      Biete diverse Weichkorallen und mehr
    • Hallo Ben

      Kann zu diesem Thema folgendes beitragen. War über mehrere Jahre Besitzer eines Grünen Leguan (daher mein Nickname greeniguana). Musste dort auch mit dem Kantons-Tierarzt einiges besprechen. Es folgten jährliche Kontrollen und eine Halterbewilligung. Auch wurde ich über das Tier befragt (Futter, Licht usw.) des weiteren musste ich einen Plan und die Beschaffenheit des Geheges einreichen...

      Hoffe etwas zum Thema beigetragen zu haben...
      Bruno
    • Hallo

      Was auch eine Haltebewilligung (und einen Sachkundenachweis) braucht sind Rochen.

      Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 (Stand am 1. Juni 2012)

      Art. 89 Privates Halten von Wildtieren
      Das private Halten folgender Wildtiere ist bewilligungspflichtig:
      ...
      e. Fische, die in Freiheit mehr als 1 m lang werden, ausgenommen einheimische
      Arten nach der Fischereigesetzgebung; Haie und Rochen;
      ...

      Gruss Christian
      Mitglied VMN und SDAT