Hallo
Ich habe einmal ein paar Links und Texte zum Thema Cites und Haltebewilligung zusammengestellt:
Haltebewilligung
(Nur) Fische, die in Freiheit mehr als 1m lang werden (ausgenommen einheimische Arten nach der Fischereigesetzgebung), sowie Hochsee- und Riffhaie brauchen eine Haltebewilligung. Diese muss vom Halter beim kantonalen Veterinäramt beantragt werden.
Erhebung von Gebühren beim Erlass von Verfügungen seit 1. Januar 2011
Wir machen darauf aufmerksam, dass basierend auf Artikel 2 der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Veterinärwesen (GebV-BVET, SR 916.472) in Verbindung mit Artikel 2 der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV, SR 172.041.1) das BVET beim Erlass von Verfügungen aufgrund der Bestimmungen der Artenschutzverordnung (ASchV, SR 453) seit 1.1.2011 eine Gebühr von CHF 120.- erhebt.
CITES (the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)
Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (mit Anhängen I-IV)
admin.ch/ch/d/sr/c0_453.html
Die Anhänge auf Englisch doch dafür übersichtlicher: cites.org/eng/app/appendices.php
Von den Syngnathidae (Seepferdchen, Seenadeln) sind alle Seepferdchen im Anhang II gelistet!
Ich habe einmal ein paar Links und Texte zum Thema Cites und Haltebewilligung zusammengestellt:
Haltebewilligung
(Nur) Fische, die in Freiheit mehr als 1m lang werden (ausgenommen einheimische Arten nach der Fischereigesetzgebung), sowie Hochsee- und Riffhaie brauchen eine Haltebewilligung. Diese muss vom Halter beim kantonalen Veterinäramt beantragt werden.
Erhebung von Gebühren beim Erlass von Verfügungen seit 1. Januar 2011
Wir machen darauf aufmerksam, dass basierend auf Artikel 2 der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Veterinärwesen (GebV-BVET, SR 916.472) in Verbindung mit Artikel 2 der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV, SR 172.041.1) das BVET beim Erlass von Verfügungen aufgrund der Bestimmungen der Artenschutzverordnung (ASchV, SR 453) seit 1.1.2011 eine Gebühr von CHF 120.- erhebt.
CITES (the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)
Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (mit Anhängen I-IV)
admin.ch/ch/d/sr/c0_453.html
Die Anhänge auf Englisch doch dafür übersichtlicher: cites.org/eng/app/appendices.php
Von den Syngnathidae (Seepferdchen, Seenadeln) sind alle Seepferdchen im Anhang II gelistet!