Zollbestimmungen

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  • es wissen sehr wenig von den CITES die sich nicht so viel mit MW beschäftigen wie wir.
    die haben einfach ein Becken zu Hause und gut ist.

    Die gehen nach DE oder so und kaufen sich dort etwas und kommen wieder zurück in die Schweiz.
    Ich habe das bis jetzt noch nie erlebt dass ein Händler oder Verkäufer den Kunden darauf hinweist.

    Wie Joe ja schon geschrieben hat gibts auch hier ein paar schwarze Schafe,sie wissen zwar von den Vorschriften aber sagen dem Kunden nichts.

    Ich habe auch lange nichts von diesen Vorschriften gehört.habe auch nie irgend ein CITES nummer auf dem Kassenzettel gesehen.


    Meiner meinung nach sollte da mal einer alle geschäfte kontrollieren die offiziell verkaufen. und das sind nicht gerade viele die MW bertreiben. jedes kantonale amt hätte da maximum 1-2 wochen arbeit.
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    ..//\\\\............. Das ist Garni, kopiere Garni in deine Signatur um ihr zur Weltherrschaft zu verhelfen

    Gruss Alex
  • Tiegars schrieb:

    Hallo Steff,

    aber sorry wir reden hier von lebendigen Tieren und nicht von toter Ware. Da vergleichst du Birne mit Äpfeln. Ist egal wer sich erkundigen muss. Finde es einfach schlimm wen man die Tiere killt. Wir killen schon genug Tiere. Der Mensch ist grausam und habgierig. :cursing:
    Hallo
    Wir können hier noch solange darüber diskutieren über wenn und aber, Sinn und Unsinn
    Fakt ist, das Importieren ist verboten! Jeder muss sich selber darüber im Klaren sein was er macht!
    Die Verantwortung liegt bei jedem selber!
    Die Frage wurde jetzt ja eigentlich auch geklärt!
    NEIN es dürfen keine Korallen ohne Anmeldung und ohne Cites mitgenommen werden!
    Somit kann dieser Tread auch geschlossen werden! :D
    Gruss
    Steff

    Wer Weiss dass er nichts Weiss Weiss doch etwas :D
  • Tiegars schrieb:

    aber sorry wir reden hier von lebendigen Tieren und nicht von toter Ware. Da vergleichst du Birne mit Äpfeln. Ist egal wer sich erkundigen muss. Finde es einfach schlimm wen man die Tiere killt. Wir killen schon genug Tiere. Der Mensch ist grausam und habgierig. :cursing:
    Hätten wir einen LIKE button hättest du ein fettes Like von mir :D
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    Gruss Alex
  • Hallo Steff,

    klar ist es verboten. Nicht jedes Gesetz ist aber sinnvoll. Ich laufe nicht auf der Welt nach den Gesetzen die irgendwelche Deppen gemacht haben die manchmal nicht mal eine Ahnung haben von tuten und blasen. Ich laufe auf der Welt mit gesundem Menschenverstand. Glaubs mir ich bin selber halber Beamte. Weiss was die Bürokratie heisst :)

    PS: Wieso sollen wir nicht über dieses Thema diskutieren dürfen? Habe gedacht das sei ein Forum wo man sich austauschen kann?
    Grüsse Javi

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tiegars ()

  • Stimmt über das Thema kann man noch lange diskutieren,

    aber da hat Javi recht, man gesetzte beruhen von leuten die von der Masse keinen Ahnung haben.

    dann gibts halt solche die sind anderer meinung sind ohne gestützte oder veralteten argumente und mit viel Vitamin B oder Geld kann dieser dann das Verbot/Gesetzt durchsetzten.

    Das meine Freunde ist Politik
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    Gruss Alex
  • hallo zusammen,

    so sehen die papiere aus mit vielen stempeln. ohne dieser papiere ist man mit einem bein im knast.

    IMGP0398.JPG

    also steff,schliess den thread, ist ja alles gesagt und informiert worden.
    Gruss Fischerjoe
    Mitglied im VMN

    Ein paar Aquarien von 5ml bis 280 Liter. (I) Phyto und Zooplankton Kulturen.
    Neid muss man sich erarbeiten,den kriegt man nicht umsonst. Man gönnt sich ja sonst nichts !
  • Sehen toll aus die Papierchen.

    Über Sinn oder Unsinn solcher Sachen lass ich mich jetzt besser nicht aus.......auch nicht über solches handeln von Behörden unter dem Deckmantel Artenschutz.

    Es ist Tatsache das man schon seltene Tiere am Zoll töten wollte, für die der Händler jegliche Papiere hatte!

    Es wurde ihm mitgeteilt die seien gefälscht.

    Heute sind die Tiere im Zürcher Zoo.......und das auch nur weil der Händler TV und Zeitungen eingeschaltet hat.

    Ansonsten hätte man sie abgemurkst!!!!

    Gruss Gert
    Gruss Gert RR)
  • Bitte beachten Sie die Einfuhrbewilligungsvorschriften von Korallen:

    blv.admin.ch/themen/handel_wil…/00963/index.html?lang=de



    Zierfische:

    blv.admin.ch/themen/04670/05325/05326/index.html?lang=de



    Weiter Auskünfte erteilt dass Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Kontakt auf:


    Tel +41 (0)31 323 30 33
    Fax +41 (0)31 323 85 22

    info@blv.admin.ch


    Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 8,0 % des Warenwertes zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.



    Freundliche Grüsse



    Thomas Keller

    Zollexperte

    Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
    Eidgenössische Zollverwaltung EZV
    E-Mail-Zentrale des I. Zollkreises, 00-2/2009

    auskunft.zoll-basel@ezv.admin.ch
    ezv.admin.ch
    Gruss Gert RR)
  • Hoi zäme,

    Aufpassen müsst Ihr übrigens auch bei den Substratsteinen. Selbst wenn die Art, die Ihr importieren möchtet, nicht unter das CITES fällt, könnte es der Substratstein sein, auf dem sei wächst. Die EU ist in der CITES Klärungskonferenz 11.10 glücklicherweise mittlerweile dazu über gegangen, Substrasteine und Korallensand als 'Fossile' zu definieren und somit vom CITES auszunehmen. Die Schweiz ist leider noch nicht so vernünftig, resp. sie wissen selbst nicht so genau, was sie wollen (Ich versuche seit Wochen eine verbindliche Erklärung vom BVet zu erhalten, aber da kommen nur Wischiwaschi-Antworten zurück).

    Gruss

    Lars
  • ..ums noch komplizierter zu machen:
    Korallen (z.B. Scleractinia spp. und Acropora spp.), Fechterschnecken
    (Strombus gigas) und Riesenmuscheln (Tridacnidae spp.) sind in den
    Anhängen von CITES aufgeführt. Alle geschützte Arten müssen bei der
    Einfuhr (...)
    Dieses Zitat aus dem von Gert geposteten Link "Einfuhrbewilligungsvorschriften von Korallen" betrifft nicht ALLE Korallen, sondern nur die CITES gelisteten. Welche das genau sind, steht in der CITES-Kontrollverordnung des EDI, Anhang 1.1, Liste der anzumeldenden Exemplare:
    (meerwasseraquaristisch relevanter Auszug)
    - Napoleonfisch (Cheilinus undulatus)
    -
    Bogenstirn-Hammerhai (Sphyrna lewini), Heringshai (Lamna nasus), Napoleonfisch (Cheilinus undulatus), Riesenhai (Cetorhinus maximus), Sägefische (Pristidae spp.), Walhai (Rhinocodon typus) und Weisser Hai (Carcharodon carcharias)
    - Mördermuscheln (Tridacnidae spp.)
    - Fechterschnecken (Queen conch, Strombus gigas),
    - Blaue Korallen, Rote Korallen (Corallium elatius, C. japonicum, C. konjoi, C. secundum), Schwarze Korallen, Steinkorallen und andere Korallenarten (wie Scleractinia, Anthipataria, Tubiporidae, Milleporidae, Stylasteridae)

    die ersten beiden Punkte habe ich mitkopiert, um zu zeigen, dass der Napoleonfisch zweimal aufgeführt ist. Dafür sind die Seepferdchen nirgens zu finden F-) das Ganze erscheint mir etwas unausgegoren (oder ich bin zu blöd ums zu kapieren).
    Schön wäre es, von amtlicher Seite eine abschliessende Liste mit Arten, welche nun betroffen sind. Dieses "und andere Korallenarten wie ..." sieht für mich nicht abschliessend aus. Also Verwirrung allenthalben. Zu allem Elend sind alle bvet.admin.ch-Seiten seit 5 Tagen nur noch unter blv.admin.ch erreichbar und somit alle gesammelten Links unbrauchbar, da keine Weiterleitung realisiert wurde (um Steuern zu sparen?).

    Gruss Christian
    Mitglied VMN und SDAT
  • Hallo Chrisitan,

    tja das ist eben beim Bund normal :) Ich hatte schon einige male mit dem BFI zu tun. Habe vor einigen Jahren WTO Ausschreibungen machen müssen das war der graus. Die wissen selber nicht was sie machen weil sie die komplette Übersicht verloren haben nehme ich an:) Dieses Beispiel das die Links nicht mehr funktionieren wundert mich gar nicht.
    Grüsse Javi
  • Hallo zusammen

    Um es nur klar zu stellen. Eine Einfuhrbewilligung des Veterinärsamt braucht man immer egal ob CITES oder nicht.
    Was bei CITES Tieren einfach dazu kommt, sind die CITES Papiere des exportierenden Landes.
    Zusätzlich zur Vorlage beim Zoll mit der Einfuhrbewilligung muss man beim CITES Veantwortlichen innerhalb von 48h (2 Tagen) die Tiere mit den CITES Bewilligunen vorzulegen.

    Es ist leider so, auch für uns Händler sehr aufwendig und vor allem Kostenintensiv. Ändern kann man aber bei Gesetzen leider nichts.

    Gruss Daniel
  • Hallo Daniel,

    klar kann man die Gesetze ändern. Beispiel: Vor Jahren hatten Amerikanische Fahrzeuge Bremslichter im Heckspoiler. Ich hatte eben auch so einen weil ich den aus USA importiert hatte. Da hat mich die Polizei angehalten weil sie der Meinung waren dass das verboten war. ich musste das Bremslicht abhenken und eine Busse zahlen. Und heutzutage hat jedes Auto die Bremslichter im Heckspoiler. So schnell wird ein Gesetz geändert. Viele Gesetze sind eh völlig daneben von irgendwelche Bürokraten gemacht die keine Ahnung haben.
    Grüsse Javi
  • Hallo

    Ich weiss nicht was bei CITES das Problem sein sollte. Dies ist ein internationale Schutzliste, und hat gar nichts mit der Schweiz zu tun.
    Jedes Land passt sich der an.

    Da wir nicht in der EU sind hat die Schweiz eben eigene, aber unter dem Strich hat jedes Land diese CITES Gesetze, und das ist auch richtig.

    Ich hoffe dass sich somit alles geklärt hat, und was international geregelt ist ist auch richtig so.

    Gruss Daniel
  • Hallo allerseits

    Momentan ist das BVet daran, die neuen verschärften Bestimmungen umzusetzen.
    Ausführende Organe sind auch der Zoll und die kantonalen Veterinärämter.
    Zuerst werden die gewerblichen Händler überprüft und danach muss jeder Tierhalter gewärtig sei, überprüft zu werden.
    Jeder ist selbst verantwortlich, dass er ab diesem Jahr die Herkunft seiner geschützten Tiere belegen kann!

    Als Jurist kann ich euch folgendes empfehlen:
    Verlasst euch ausschliesslich auf schriftliche Normen, die ihr selbst zu Gesicht bekommt.
    Wenn ihr bei einer öffentlichen Stelle eine Anfrage macht, dann lasst euch die Antwort schriftlich geben!

    Wer über den Sinn oder Unsinn einer Norm diskutieren möchte, könnte versuchen über die Politik unser System zu ändern.

    Dass illegal eingeführte Tiere dem Fehlbaren abgenommen werden müssen scheint mir einleuchtend zu sein. Und dann wohin damit?
    Ich kenne Fälle in denen sich der Zoll für eine Lösung bemüht hat, damit die Tiere nicht sterben mussten!

    Ich glaube die ursprüngliche Frage ist nun beantwortet. Lest bitte die Links.
    Gruss Ben
    Mitglied im VMN

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